Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
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1. Allgemeines

Für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen der Firma Brutscher MaschinenbauGmbH gelten ausschließlich die hier genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) in ihrem neuesten Stand. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa. Brutscher MaschinenbauGmbH und ihrem Vertragspartner (im Folgenden: Kunde), auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Einkaufs- oder Zahlungsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als Fa. Brutscher MaschinenbauGmbH diesen Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Im Übrigen gelten keine anderen allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.


2. Angebote und Preise

Angebote der Fa. Brutscher Maschinenbau GmbH erfolgen stets freibleibend. Die Zusicherung von Eigenschaften, Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Fa. Brutscher Maschinenbau GmbH. Die in Angeboten abgegebenen Preise verstehen sich freibleibend, in Euro und zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Preise gelten ab Werk Sonthofen und ohne Verpackung, sofern nichts anderes mit dem Kunden vereinbart wurde. Nachträgliche Preisreduzierungen in Form von Skonto-Abzügen, Boni oder nachverhandelte Frachtbedingungen sind ausgeschlossen.


3. Zahlung

Rechnungen der Fa. Brutscher Maschinenbau GmbH hat der Kunde innerhalb von 10 Tagen netto zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde kommt ohne weitere Erinnerung nach Ablauf der in vorstehendem Satz genannten Frist in Verzug, soweit er nicht gezahlt hat. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Fa. Brutscher Maschinenbau GmbH berechtigt, zusätzlich zu den unten genannten Mahngebühren Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Sofern Fa. Brutscher Maschinenbau GmbH ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, kann sie auch diesen von dem Kunden ersetzt verlangen. Mahngebühren werden wie folgt festgesetzt: Erste Mahnung: 0,00 €, zweite Mahnung: 5,00 €, dritte und letzte Mahnung: 10,00 €. Fa. Brutscher Maschinenbau GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Kunden vor Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zu mahnen. Zum Einbehalt von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.


4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Fa. Brutscher Maschinenbau GmbH. Fa. Brutscher Maschinenbau GmbH behält sich darüber hinaus das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung, einschließlich künftig entstehender Forderungen, vollständig beglichen sind. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenreden ab, die ihm aus einer weiteren Veräußerung der gelieferten Ware gegen den Abnehmer oder Dritte erwachsen. Solange der Kunde den Kaufpreis oder sonstige Forderungen der Fa. Brutscher Maschinenbau GmbH nicht vollständig beglichen hat, darf die Ware weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Fa. Brutscher MaschinenbauGmbH von etwaigen Zugriffen dritter Personen unverzüglich Mitteilung zu machen, insbesondere im Falle der Pfändung durch Dritte. Wird die gelieferte Ware im Wege der weiteren Verarbeitung mit anderen Waren vermischt, verbunden oder verbaut, so erwirbt die Fa. Brutscher MaschinenbauGmbH (Mit-)Eigentum an der entstandenen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehalstware zu dem Wert der entstandenen Sache.


5. Versand und Verpackung

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Verpackungskosten trägt der Kunde, Verpackungen werden nicht zurückgenommen, sofern nicht Anderes mit dem Kunden vereinbart ist. Sofern besondere Verpackungen (Mehrwegkisten, Sondermaße Kartons etc.) zum Versand verwendet werden sollen, ist Fa. Brutscher Maschinenbau GmbH entsprechend rechtzeitig darüber zu unterrichten. Entstehende Mehrkosten werden an den Kunden weiterberechnet.


6. Mängel

Sollten zur Gewährleistung berechtigende Mängel an der gelieferten Ware entstanden sein, so hat der Kunde diese Mängel unverzüglich gegenüber Fa. Brutscher Maschinenbau GmbH anzuzeigen. Fa. Brutscher Maschinenbau GmbH steht das Recht zu, sich von den behaupteten Mängeln zu überzeugen; dazu darf Fa. Brutscher Maschinenbau GmbH auch die Herausgabe der Waren oder Proben davon verlangen. Frachtkosten für die Rücksendung trägt Fa. Brutscher Maschinenbau GmbH nur, wenn die Rücksendung auf ausdrücklichen Wunsch der Fa. Brutscher Maschinenbau GmbH hin erfolgt. Für die Beseitigung der Mängel bleibt Fa. Brutscher Maschinenbau GmbH das Wahlrecht zur Mängelbeseitigung oder Austausch gegen Neuware. Hierzu ist Fa. Brutscher Maschinenbau GmbH eine angemessene Frist einzuräumen.


8 Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit bestehen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


9 Beilegung von Streitigkeiten

Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dieser Geheimhaltungsvereinbarung oder über die Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht kann auch über die Gültigkeit dieser Schiedsvereinbarung mit bindender Wirkung für die staatlichen Gerichte entscheiden. Der Sitz des Schiedsgerichtes wird durch Brutscher Maschinenbau bestimmt.


Fa. Brutscher Maschinenbau GmbH
Michael Brutscher

Mittagstraße 21
87527 Sonthofen